Obligatorische Krankenversicherung für Ausländer

10 Apr 2019
Obligatorische Krankenversicherung für Ausländer

Bürger der Europäischen Union und ihre Angehörigen, die mehr als drei Monate ohne Erwerbstätigkeit in Spanien verbringen wollen, müssen nachweisen, dass sie in diesem oder in einem anderen Land abgeschlossene staatliche oder private Krankenversicherung haben, die eine ähnliche Deckung bietet wie das Nationale Gesundheitssystem (Sistema Nacional de Salud). Sie müssen auch über ausreichende wirtschaftliche Ressourcen verfügen, um sich während ihres Aufenthalts zu erhalten. Dies ist in einer im Juli des Jahres 2017 in Kraft getretenen Ministerialverfügung der Präsidentschaft festgelegt.

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