Wie kann man eine touristische Wohnung in der Valencianische Gemeinschaft vermieten?
Ab dem 8. Juli 2018 hat das neue Tourismus-, Freizeit- und Gastgewerbegesetz der Valencianische Gemeinschaft (Comunidad Valenciana) die Anforderungen für die Vermietung einer Immobilie für Touristische oder Urlaubszwecke erweitert.
Was ist eine touristische Wohnung?
Nach dem Gesetz handelt es sich um Immobilien jeglicher Art in ihrer Gesamtheit, die ein Stadtverträglichkeitsdokument haben, die solche Nutzung zulässt, und sind für Touristen-, Urlaubs- oder Freizeitzwecke zu einem bestimmten Preis und unter bestimmten Bedingungen sofort verfügbar.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
1. Es muss voll ausgestattet sein, damit eine sofortige Verfügbarkeit möglich ist.
2. Es muss die technischen Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung festgelegt sind, basierend auf ihrer Kategorie: Standard, Erste oder Höhere.
3. Es muss über das städtische Kompatibilitätszertifikat verfügen, das die touristische Nutzung ermöglicht.
4. Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden, um Schäden abzudecken, die während der Entwicklung der touristischen Tätigkeit entstehen können.
5. Das Haus muss eine touristische Vermietungslizenz der Valencianischen Gemeinschaft besitzen. Bei der Werbung der touristische Wohnung, die im Register eingetragen ist, muss die Registrierungsnummer angegeben werden.
6. Die Immobilie vermarkten oder fördern mit dem Ziel des Gewinns, das heißt, sie zu einem Preis anzubieten.
7. Die Immobilie bewerben für Touristische, Urlaubs- und Freizeitzwecke.
8. Die Immobilie regelmässig vermarkten oder bewerben beispielsweise über Tourismusverwaltungsunternehmen oder touristische Marketingkanäle (Reiseveranstalter oder Internet).
9. Sichtbar am Eingang, innen oder außen, die entsprechende touristische Wohnungstatus und die Registrierungsnummer anzeigen.
10. Es muss eine Reisendenregister haben, die bei der entsprechende Stelle der Guardia Civil weitergeleitet werden muss, abhängig von der Stadt, in der sich die Immobilie befindet.
Einkommenserklärung aus der Ferienvermietung
Denken Sie daran, dass es obligatorisch ist, die Einkommen aus der Vermietung von Ferienimmobilien bei der spanischen Steuerbehörde zu melden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Über unsere Partner können wir Ihnen bei der Beantragung des städtischen Kompatibilitätszertifikates und der touristische Vermietungslizenz behilflich sein.
Als exklusiver Vertreter von Caser Seguros können wir für Sie die obligatorische Haftpflichtversicherung abschließen. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu touristischen Unterkünften oder einen kostenlosen Kostenvoranschlag für die Haftpflichtversicherung zu kontaktieren.
Die hier veröffentlichten Informationen sind nur informativ. Die vollständigen Informationen finden Sie im Gesetz unter dem folgenden Link.